ORGANISATORISCHES ZUM PRAKTISCHEN JAHR IM VERBUND KATHOLISCHER KLINIKEN DÜSSELDORF (VKKD)
Gemäß den Vorgaben der Approbationsordnung können während des PJ insgesamt maximal 30 Fehltage genommen werden. Von diesen können maximal 20 Fehltage zusammenhängend in einem Tertial genommen werden.
Dabei ist es unerheblich, ob die Fehltage durch Krankheit, Urlaub, Familienfeiern, Todesfälle, Arbeit an der Doktorarbeit o.Ä. zustande kommen. Liegen mehr als 30 Fehltage vor, kann keine Bescheinigung über die reguläre Ausbildung im Praktischen Jahr erstellt werden!!!
Falls es für Sie absehbar ist, dass Sie 30 Fehltage überschreiten werden, sprechen Sie uns rechtzeitig an, für diesen Fall gibt es in Absprache mit dem Studiendekanat verschiedene Lösungsmöglichkeiten wie Unterbrechung des PJ, Wiederholung eines Tertials etc. In einem gesplitteten Tertial sind maximal 5 Fehltage pro Splitting-Hälfte (8 Wochen) möglich (Vorgabe des Landesprüfungsamts NRW).
Versuchen Sie nicht, das Problem zu ignorieren oder „auszusitzen“.
Wenn Sie wegen Erkrankung nicht zur Praktischen Ausbildung kommen können, teilen Sie dies bitte unverzüglich einerseits dem Chefarztsekretariat „Ihrer“ Abteilung und andererseits dem PJ-Sekretariat per E-Mail (claudia.schaller@vkkd-kliniken.de) mit.
Nach der Teilnahme an einem Nacht- oder Wochenenddienst steht Ihnen am folgenden Werktag ein Freizeitausgleich zu. Dabei orientiert sich die Regelung an derjenigen für die ärztlichen Mitarbeiter der Abteilung, in der Sie den Dienst geleistet haben. Der Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste kann nicht kumuliert („gesammelt“) werden.
Die in der Vergangenheit teilweise für das Selbststudium gewährten sog. „Studientage“ wurden in allen Lehrkrankenhäusern der HHU abgeschafft.
Der VKKD zahlt allen PJ-Studierenden eine Aufwandentschädigung in der maximal zulässigen Höhe (derzeit Euro 573,-/Monat).
Entsprechend den Vorgaben der HHU sind weitere finanzielle oder materielle Leistungen (Fahrtkostenzuschuss, Verpflegung etc.) nicht möglich.
Damit unterscheidet sich der VKKD auch von vielen Lehrkrankenhäusern in Deutschland, die nur eine geringere oder keine Aufwandsentschädigung zahlen.
Für die Überweisung der Aufwandsentschädigung benötigt die Personalabteilung Ihre Kontoverbindung und Ihre Lohnsteuerkarte.
Die Verpflegung in den Cafeterien des Marien Hospitals und des Augusta Krankenhauses wird an die PJ-Studierenden zu den (vergünstigten) Mitarbeiterpreisen abgegeben.
Die Berufskleidung wird Ihnen während des PJ im Marien Hospital Düsseldorf bzw. im Augusta-Krankenhaus zur Verfügung gestellt.
Während Ihres PJ sollen Sie gemäß Approbationsordnung auch an Nacht- und Wochenenddiensten teilnehmen, um dabei spezifische Aspekte der Notfallversorgung zu erlernen.
Dabei wird der Dienst in der Abteilung abgeleistet, in der Sie auch Ihr Tertial verbringen — fächerübergreifende Dienste gibt es nicht mehr.
Pro Tertial sollten Sie mindestens einen Wochenenddienst und mindestens zwei Nachtdienste mitmachen. Eine genaue Abstimmung der Anzahl und Daten der Bereitschaftsdienste erfolgt in den jeweiligen Fachabteilungen (Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste siehe oben).
Dabei müssen Sie nicht die gesamte Nacht im Marien Hospital Düsseldorf bzw. Augusta-Krankenhaus verbringen, in den meisten Abteilungen finden nach Mitternacht nicht mehr viele Ausbildungsrelevante Tätigkeiten statt. Ein Nachtdienstzimmer, in dem Sie selbst schlafen könnten, ist daher auch nicht vorhanden.
Entsprechend den PJ-Richtlinien der Heinrich-Heine-Universität- Düsseldorf beträgt die Ausbildung an Patienten in der Krankenversorgung 25-30 Stunden die Woche. Am Marien Hospital Düsseldorf gilt dementsprechend folgende Regelung:
Grundsätzlich gilt für Studenten im PJ die Arbeitszeit der jeweiligen Abteilung unter Berücksichtigung einer 38,5 (39) Stunden-Woche. Eine Kumulation dieser Zeiten ist nicht möglich.
Da PJ-Teilnehmer auch der Schweigepflicht unterliegen, bitten wir Sie das beigefügte Formular Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet zum Stichtag mitzubringen.